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  • Betreuungsrecht
  • Strafrecht
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Alle Rechtsgebiete auf einen Blick

Betreuungsrecht

Erfreulicherweise nimmt die durchschnittliche Lebenserwartung der Gesellschaft und damit eines jeden von uns immer weiter zu. Die Schattenseite dieser Entwicklung ist jedoch, dass damit leider auch die Wahrscheinlichkeit steigt, im Alter auf Pflege und Betreuung angewiesen zu sein.

So unangenehm uns dieser Gedanke auch ist, es ist besser, sich rechtzeitig mit dieser Möglichkeit auseinander zu setzen und die entsprechenden juristischen Regelungen schon frühzeitig zu treffen. Wir beraten Sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht wie auch einer Patientenverfügung. Diese Dokumente müssen bei späteren Entscheidungen berücksichtigt werden, wenn sie formal richtig und umfassend abgefasst sind.

Im schon eingetretenen Betreuungsfall unterstützen wir gesetzliche Betreuer und/oder Angehörige bei der Wahrung der Rechte des zu Betreuenden mit viel Einsatz und Verständnis. Unsere langjährige Berufserfahrung erstreckt sich zudem auf die eigene Durchführung von gesetzlichen Betreuungen.

Strafrecht

In wohl keinem anderen Rechtsbereich ist der Rat "Da nimm Dir mal besser einen Anwalt!" zutreffender als im Bereich des Strafrechtes.

Während in den meisten Streitigkeiten in anderen Rechtsbereichen "nur" der Verlust von materiellen Werten droht, reichen die Konsequenzen eines Strafverfahrens von empfindlichen Geldbußen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen. Auch die weniger bekannten, aber ebenfalls sehr einschneidenden Nebenstrafen wie etwa ein Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Berufsverbot können drastische Auswirkungen auf das gesamte Leben haben. Alleine schon die Eintragung einer Vorstrafe führt heutzutage in vielen Fällen zu einem "faktischen" Berufsverbot.

Als erfahrene Strafverteidiger wissen wir, wie wichtig die Einschaltung eines versierten und sachkundigen Anwaltes bereits schon im Ermittlungs- und Vorverfahren ist.

Dem Strafverteidiger stehen gerade in diesen Verfahrensstufen viele Mittel zur Verfügung, um in einigen Fällen bereits die Eröffnung des Haupfverfahrens, der eigentlichen Strafverhandlung, etwa durch Einstellung gegen eine Auflage zu verhindern oder aber wenigstens durch eine vorausschauende Beratung des Mandanten den Verlauf der Verhandlung günstig zu gestalten.

Wir können daher allen Mandaten nur raten, sich bei jedem Ermittlungsverfahren, bei dem auch nur die entfernte Möglichkeit besteht als Beschuldigter in Betracht zu kommen sich anwaltlich beraten zu lassen.